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12. Jahrgang (2009) - Ausgabe 1 (Januar) - ISSN 1619-2389
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Risikomanagement und Finanzorganisation

von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hauschildt †
und Dipl.-Kfm. Philipp Heldt

Problem

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet den Vorstand einer Aktiengesellschaft, für angemessenes Risikomanagement und interne Revision zu sorgen. Damit hat der betriebswirtschaftliche Begriff des Risikomanagements eine "amtliche Qualität" erhalten. Risikomanagement gehört - genau wie seine Organisation - zu den allgemeinen Leitungsaufgaben des Vorstands. Die Betriebswirtschaftslehre ist aufgefordert, Impulse für die zweckmäßige Organisation eines funktionsfähigen Risikomanagements zu geben.

Das wesentliche Ziel des Risikomanagements besteht darin, die Insolvenz des Unternehmens zu verhindern. Ein ganzheitliches Risikomanagement ist Risikoanalyse und Risikobekämpfung.

Annahmen

Die "Message" der Verfasser lautet: Die finanzielle Führung des Unternehmens bringt die besten Voraussetzungen mit, um diese Aufgaben des Risikomanagements zu erfüllen:

  • Sie überwacht die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und verfolgt damit prinzipiell das Streben nach Sicherheit.
  • Sie verfügt über ein arteigenes und ganzheitliches Abbild des Unternehmens in Form der Finanzplanung und Finanzkontrolle.
  • Sie ist mit der Analyse monetärer Risiken vertraut und verfügt mit der Liquiditätsreserve über ein umfassendes Instrument zur Risikokompensation.

Befunde

Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wurde die Finanzorganisation von 29 großen Aktiengesellschaften aus den Bereichen "Industrie" und "Handel" im Rhein-Main-Neckar-Raum geprüft, ob sie schon heute für die Aufgaben des Risikomanagements gerüstet ist. Die Antwort ist ernüchternd, denn allenfalls ein gutes Drittel kann als geeigneter Träger des Risikomanagements im Sinne des KonTraG gelten:

  • Nur ein knappes Viertel der Finanzorganisationen bekennt sich klar zu sicherheitsorientierten Zielen.
  • Zwei Drittel der Finanzorganisationen sind bei Investitionsentscheidungen vom Dialog mit güterwirtschaftlichen Bereichen faktisch abgeschnitten. Beteiligungsentscheidungen scheinen überwiegend ohne Mitwirkung finanzwirtschaftlich Sachverständiger gefällt zu werden.
  • Das hierarchische Potential finanzieller Führungsinstanzen ist zu gering.
  • Das Prinzip der Funktionentrennung bei derivativen Finanzgeschäften wird nur in etwa einem Fünftel der Fälle strikt befolgt.
  • Nur knapp die Hälfte der Unternehmen plant ihre Finanzen nach dem "state of the art".

Bei jeder dritten untersuchten Finanzorganisation sind einschneidende organisatorische Änderungen notwendig, wenn man ihr zusätzlich die Aufgaben des Risikomanagements übertragen will.

Trotz unverkennbarer Defizite scheint es aber keine Alternative zur Finanzorganisation zu geben. Sie ist die einzige Instanz, die im Unternehmen in institutionalisierter Form permanent auf die Insolvenzvermeidung ausgerichtet ist. Eine geordnete Finanzorganisation wird damit zur Kernbedingung der Früherkennung von Insolvenzgefahren und zur unabdingbaren Voraussetzung eines Risikomanagements im Sinne des KonTraG.

Empfehlungen für die Unternehmenspraxis

Die Autoren empfehlen den Wirtschaftsprüfern, insbesondere die folgenden Aspekte der Finanzorganisation zu Schwerpunkten der Organisationsprüfung zu machen:

  • das Zielverständnis der finanziellen Führung,
  • den Rang des ranghöchsten Finanzexperten,
  • seinen Einfluss auf Sachinvestitions- und Beteiligungsentscheidungen,
  • die Planungsmethoden.

Dabei gelten die folgenden Grundsätze:

  • Der Risikoaspekt ist auf höchster Unternehmensebene vertreten.
  • Die Risikoanalyse ist im Instanzenzug der finanziellen Führung zentralisiert.
  • Innerhalb des Instanzenzuges der finanziellen Führung verlangt das Risikomanagement ein eigenes Ressort sowie genau abgegrenzte Linien- und Stabsfunktionen.
  • Die Risikobekämpfung durch Versicherungen, Wertsicherungsgeschäfte und Reserven wird im Instanzenzug der finanziellen Führung in einer eigenen Stelle zentralisiert.
  • Das Risikomanagement verfügt über ein spezifisches Informationssystem. Diesem obliegen Aufbau und Pflege der Berichts- und Informationswege.
  • Prozess und Ergebnis des Risikomanagements werden laufend durch den Aufsichtsrat und die interne Revision überwacht.
  • Das Shareholder-value-Konzept gilt nicht für das Risikomanagement.

Quelle

Die Details der Untersuchung und ihre Ergebnisse sind in folgender Publikation erschienen. Diese wird zum Preis von DM 55,- (inklusive Porto und Mehrwertsteuer) an Interessierte verschickt. Bestellungen bitte nur
per Telefax oder Briefpost an die Autoren.

Jürgen Hauschildt / Philipp Heldt,
Risikomanagement - als organisationsbedürftige Aufgabe der finanziellen Unternehmensführung,
Manuskripte aus den Instituten für Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel,
Nr. 529, Kiel, 2000

Autoren

Prof. em. Dr. Dr. h.c. Jürgen Hauschildt †
Dipl.-Kfm. Philipp Heldt
Institut für Betriebswirtschaftslehre der
Christian-Albrechts-Universität
Westring 425
D-24098 Kiel 

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
3. Jahrgang (2000), Ausgabe 11 (November)


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